AG Gesundheit im Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V.

AG Gesundheit

Die Arbeitsgruppe Gesundheit kümmert sich um die Organisation der medizinischen Betreuung der Flüchtlinge.

Die Helfer der Arbeitsgruppe informieren die Flüchtlinge über die Besonderheiten des deutschen Gesundheitswesens, helfen bei der Arztwahl, unterstützen sie bei den erforderlichen Formalitäten, begleiten sie bei Bedarf zum Arzt, kümmern sich um den Impfschutz und unterstützen Schwangere vor und nach der Geburt.

Derzeit gibt es leider keinen Ansprechpartner für die AG Gesundheit. Die Mitglieder des Vorstandes haben diese Aufgabe vertretungsweise übernommen. Benutzen Sie bitte unser wenn Sie ihnen etwas mitteilen möchten.
Aufgabe

Das Wichtigste

Weitere Informationen

Gesundheitliche Betreuung

Erkrankte Flüchtlinge brauchen eine besondere Betreuung. Dazu gehören die ungewohnten Formalitäten, die Arztwahl und bei Bedarf auch die Begleitung zu Arzt und Apotheke oder zum Krankenhaus.

Ansprechpartner beim Landratsamt für die gesundheitliche Betreuung der Flüchtlinge ist die Abteilung Sozialmedizin.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat „Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende” in sieben Sprachen herausgegeben.

Die rechtlichen Grundlagen der medizinischen Versorgung von Geflüchteten werden auch auf dem Webportal „Gesundheit für Geflüchtete” der Medinetze und Medibüros dargestellt.

Prävention

Insbesondere wegen des Coronavirus ist es sehr wichtig, über Maßnahmen zum Infektionsschutz zu informieren.

Der Landkreis München informiert über den Coronavirus hier.

Beim Kontakt mit Flüchtlingen und bei Besuchen in den Unterkünften während der Covid-19 Pandemie zu beachtende Regeln finden Kirchheimer HelferInnen hier.

Informationen für Geflüchtete zum Coronavirus haben wir zusammengestellt.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung GZgA hat zahlreiche Materialien zum Conornavirus, u.a. Plakate zum Infektionsschutz in vielen Sprachen veröffentlicht.

Das Bündnis „Niedersachsen packt an” bietet vielfältige Materialien zur Gewaltprävention zu Corona-Zeiten für Helfer und in 26 Sprachen für MigrantInnen.

Leistungen in den ersten 15 Monaten Ärztliche Behandlungen erfolgen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts nur bei akuten und akut behandlungsbedürftigen Erkrankungen, Schmerzen, Schwangerschaft, Schutzimpfungen und obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen. Es können insbesondere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerläßlich sind.
Deshalb müssen z.B. alle Heilmittelverordnungen vorab vom Landratsamt genehmigt werden. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich Konflikte, die der Helferkreis zu lösen versucht. Hinweise auf den Umgang der Krankenhäuser mit dieser Situation findet man in einer Broschüre der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Beitritt zu einer Krankenkasse Nach ihrer Anerkennung als Asylberechtigte oder Flüchtlinge bzw. spätestens nach 15 Monaten Aufenthalt werden Asylbewerber Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Die Flüchtlinge müssen darauf hingewiesen werden, dass sie Belege über Krankheitskosten aufheben. Am Ende des Jahres ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich, wenn die Zuzahlungen über 2% des Bruttoeinkommens betragen. Wie das geht, wird hier beschrieben.

Krankenscheine

Solange sie nicht einer Krankenversicherung beigetreten sind, benötigen Asylbewerber einen Krankenbehandlungsschein, der vom Landratsamt ausgestellt wird und ein Quartal gültig ist.

Während dieser Zeit sind Asylbewerber an das Hausarztprinzip gebunden. Fachärzte können nur mit Überweisungen der Hausärzte aufgesucht werden.

Weitere Informationen und eine Liste von Hausärzten in Kirchheim stehen in diesem Merkblatt.

Jeder Überweisung muss eine Kopie des Krankenbehandlungsscheins beigefügt werden.

Arztsuche

Bei der ersten Suche nach einem Arzt und der ersten Terminvereinbarung sind die Geflüchteten für Unterstützung dankbar.

Ein Informationsblatt der Gemeinde listet die Arztpraxen in Kirchheim b. München zusammen mit den in der Praxis gesprochenen Fremdsprachen auf.

Die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) kann helfen Ärzte zu finden, die die Sprache des Geflüchteten sprechen.

Facharzt-, Haus-, Kinder- und Jugendarzt-Termine sowie Termine für Psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen und zeitnah erforderliche probatorische Sitzungen kann man über die Terminservicestelle der  Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) vereinbaren.

Arztbegleitung

Bei Bedarf vermittelt die AG eine Begleitung zum Arzt.

Bei Facharztbesuchen, z.B. zum Radiologen, wird den Patienten vom Hausarzt ein Arztbegleitbrief mitgegeben. Beim Arztbesuch innerhalb der ersten 15 Monate muss Asylbewerbern dieses Informationsblatt für behandelnde Ärzte des Landratsamts mitgegeben werden.

Bei der Kommunikation mit dem Flüchtlingen können das Bildwörterbuch der Apotheken-Umschau oder die Kinder-Tip Bildkarten des setzer verlags helfen.

Notfälle In Notfallsituationen muss schnell reagiert werden. Der Sicherheitsdienst ist verpflichtet, Notfälle beim ärztlichen Bereitschaftsdienst zu melden. In lebensbedrohlichen Situationen muss die Rettungsleitstelle informiert werden. Die Telefonnummern:
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 089 116117
  • Rettungsleitstelle: 112
Behinderte

Je nach Aufenthaltsstatus befinden sich behinderte Flüchtlinge in einer komplizierten Situation. Auf einer Seite des Familienratgebers der Aktion Mensch kann man den Einstieg zu hilfreichen Informationen finden.

Eine von handicap international herausgegebene Roadbox rund um das Thema „Flucht und Behinderung” gibt Fachkräften aus der Behindertenhilfe und der Flüchtlingshilfe Informationen, Arbeitshilfen und Downloadmaterialien an die Hand

In einem von der passage gGmbH und dem Caritatsverband Osnabrück herausgegebenen Leitfaden haben Maren Gag und Barbara Weiser versucht die Situation detailliert aufzuklären.

Im Fall der Eingliederungshilfe für Geflüchtete mit Behinderung hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen die Sachlage in diesem Papier erläutert.

Psychische Beschwerden

Viele Flüchtlinge sind von Erlebnissen in ihrem Heimatland oder von der Flucht traumatisiert. Während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts sind die Behandlungsmöglichkeiten sehr beschränkt. Diese Lücke muss von karitativen Initiativen ausgefüllt werden.

Die Erlebnisse während der Flucht und die völlig neue Situation danach kann auch andere psychische Ausnahmesituationen zur Folge haben. Einen muttersprachliche psychiatrische Behandlung und Psychotherapie ist oft schwer zu finden und nicht immer leicht zu finanzieren.

Um traumatisierte Kinder kümmert sich auch die AG Betreuung.

Refugio München ist ein Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer.

Informationen zu weiteren Beratungsstellen finden Sie Eine Erstberatung macht immer der Hausarzt und auch die Überweisung an die beratende Stelle.

Impfschutz

In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt versucht der Helferkreis, sich auch um den Impfschutz der Flüchtlinge zu kümmern.

Für den ersten Impfschutz sorgt die sozialmedizinische Betreuung im Landratsamt. Danach werden fehlende Impfungen laut Impfpass vom Hausarzt vorgenommen.

Das Robert Koch Institut informiert hier in verschiedenen Sprachen zu den Impfungen gegen COVID-19.

Das Robert Koch Institut stellt allgemeine Informationsmaterialien zu Impfungen in zahlreichen Sprachen zur Verfügung.
Sexualität und Geburtenkontrolle

Geburtenkontrolle und Verhütung sind in etlichen Heimatländern der Geflüchteten tabuisiert. In der neuen Umgebung wollen viele Frauen aber nicht mehr so viele Kinder zur Welt bringen. Auf Wunsch unterstützt der Helferkreis diese Frauen.

Beim Landkreis München kann man einen Zuschuss für Verhütungsmittel beantragen.

Auf der Webseite von pro familia angebotene Broschüren in mehreren Sprachen und in leichtem Deutsch behandeln u.a. die Themen Verhütung und Schwangerschaftsabbruch.

Das Sexualpädagogische Team der pro familia München bietet darüberhinaus spezielle sexualpädagogische Angebote für Jugendliche und Multiplikator*innen an.

Auch donum vitae wendet sich mit Angeboten zu diesen Themen in vielen Sprachen an Flüchtlinge.  

Genitalverstümmelung In einigen Herkunftsländern der Geflüchteten ist die Praxis der Genitalverstümmelung immer noch bei einem Teil der Bevölkerung präsent. Hauptverbreitungsgebiete sind das westliche und nordöstliche Afrika sowie der Jemen, der Irak, Indonesien und Malaysia. Ein Schutzbrief der Bundesregierung informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weibllicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden.
Schwangerschaft und Geburt Asylbewerberinnen, die schwanger sind, werden aufgefordert, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes auch während der Schwangerschaft in Anspruch zu nehmen. Zu den zugesicherten Leistungen gehören ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Die AG Bedarfe bemüht sich, junge Mütter bis zur Entbindung mit dem Notwendigsten zu versorgen. Vom Landratsamt München haben wir ein Liste in englischer und französischer Sprache bekommen, welche Ausstattung für Neugeborene benötigt wird.
Ab der 30. Woche ist eine Anmeldung in einer Geburtsklinik nötig. Für Kirchheim zuständig und gut erreichbar ist das Klinikum rechts der Isar. Alle Informationen zur Geburtsanmeldung finden Sie hier. Die Schwangere sollte zur Anmeldung auch den Ausweis mitnehmen.
Der Frauenarzt teilt der Schwangeren Adressen von Hebammen mit. Bei der Hebamme ist eine Anmeldung unbedingt notwendig, möglichst bereits am Beginn einer Schwangerschaft! Viele Hebammen sind nämlich schon früh ausgebucht.

Die Broschüre „Guter Start ins Leben – Wie Hebammen helfen” des Deutschen Hebammen Verbandes kann hier in vielen Sprachen heruntergeladen werden.

Der Leitung der AG liegt ein Schreiben des Landratsamt an die Hebammen vor, aus dem hervorgeht, welche Hebammendienstleistungen abgerechnet werden können.

 

Nach der Entbindung kümmern sich Helfer der AG um die Formalitäten bei Ausländeramt und Leistungsabteilung des Landratsamts und um die Anmeldung beim Standesamt.

Eine Stillberatung kann vom Gynokologen oder der Hebamme vermittelt werden.

Auf der Seite „Kinder” der AG Betreuung gibt es mehr Informationen zu Hilfen in den ersten Lebensjahren.

Die Leitung der AG kann darüber Auskunft geben, was genau zu beachten ist.

Alternativ kann man auch die auch in Englisch Arabisch und Farsi vorliegende Broschüre „So registrieren Sie Ihr neugeborenes Kind” des Deutschen Instituts für Menschenrechte und anderer Organisationen konsultieren.

LandkreisPass Alle Kirchheimer Apotheken und weitere Apotheken des Landkreises München räumen Inhabern des LandkreisPasses des Landkreises München Rabatt beim Kauf von verschreibungsfreien Medikamenten ein. Einzelheiten erfahren Sie auf einer Seite über die Medikamentenhilfe im Landkreis München.

Für alle diese Aufgaben werden weitere engagierte Helfer gesucht. Erfahrungen aus dem Gesundheitswesen und Sprachkenntnisse - vor allem in Englisch und Persisch - sind dafür hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich. Bitte benutzen Sie unser