AG Gesundheit im Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V.
AG Gesundheit
Die Arbeitsgruppe Gesundheit kümmert sich um die Organisation
der medizinischen Betreuung der Flüchtlinge.
Die Helfer der Arbeitsgruppe informieren die Flüchtlinge über die
Besonderheiten des deutschen Gesundheitswesens, helfen bei der
Arztwahl, unterstützen sie bei den erforderlichen Formalitäten, begleiten
sie bei Bedarf zum Arzt, kümmern sich um den Impfschutz und unterstützen
Schwangere vor und nach der Geburt.
Derzeit gibt es leider keinen Ansprechpartner für die AG Gesundheit. Die Mitglieder
des Vorstandes haben diese Aufgabe vertretungsweise übernommen. Benutzen Sie bitte
unser
wenn Sie ihnen etwas mitteilen möchten.
Aufgabe
Das Wichtigste
Weitere Informationen
Gesundheitliche Betreuung
Erkrankte Flüchtlinge brauchen eine besondere Betreuung. Dazu gehören
die ungewohnten Formalitäten, die Arztwahl und bei Bedarf
auch die Begleitung zu Arzt und Apotheke oder zum Krankenhaus.
Ansprechpartner beim Landratsamt für die gesundheitliche
Betreuung der Flüchtlinge ist die Abteilung Sozialmedizin.
Insbesondere wegen des Coronavirus ist es sehr wichtig,
über Maßnahmen zum Infektionsschutz zu informieren.
Der Landkreis München informiert über den Coronavirus hier.
Beim Kontakt mit Flüchtlingen und bei Besuchen
in den Unterkünften während der Covid-19 Pandemie zu beachtende Regeln finden Kirchheimer HelferInnen
hier.
Informationen für Geflüchtete zum Coronavirus haben wir
zusammengestellt.
Ärztliche Behandlungen erfolgen in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts
nur bei akuten und akut behandlungsbedürftigen Erkrankungen,
Schmerzen, Schwangerschaft, Schutzimpfungen und
obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen.
Es können insbesondere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall
zur Sicherung der Gesundheit unerläßlich sind.
Deshalb müssen z.B. alle Heilmittelverordnungen vorab vom Landratsamt
genehmigt werden. Aus diesen Einschränkungen ergeben sich Konflikte,
die der Helferkreis zu lösen versucht.
Nach ihrer Anerkennung als Asylberechtigte oder Flüchtlinge
bzw. spätestens nach 15 Monaten Aufenthalt werden Asylbewerber
Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Flüchtlinge müssen darauf hingewiesen werden, dass sie Belege über
Krankheitskosten aufheben. Am Ende des Jahres ist eine Zuzahlungsbefreiung
möglich, wenn die Zuzahlungen über 2% des Bruttoeinkommens betragen. Wie das geht, wird
hier beschrieben.
Krankenscheine
Solange sie nicht einer Krankenversicherung beigetreten
sind, benötigen Asylbewerber einen Krankenbehandlungsschein,
der vom
Landratsamt ausgestellt wird und ein Quartal gültig
ist.
Während dieser Zeit sind Asylbewerber an das Hausarztprinzip
gebunden. Fachärzte können nur mit Überweisungen der Hausärzte
aufgesucht werden.
Weitere Informationen und eine Liste von Hausärzten in Kirchheim
stehen in diesem Merkblatt.
Jeder Überweisung muss eine Kopie des Krankenbehandlungsscheins
beigefügt werden.
Arztsuche
Bei der ersten Suche nach einem Arzt und der ersten Terminvereinbarung sind die
Geflüchteten für Unterstützung dankbar.
Ein
Informationsblatt der Gemeinde listet die Arztpraxen in Kirchheim b. München
zusammen mit den in der Praxis gesprochenen Fremdsprachen auf.
Facharzt-, Haus-, Kinder- und Jugendarzt-Termine sowie Termine für Psychotherapeutische
Sprechstunden, Akutbehandlungen und zeitnah erforderliche
probatorische Sitzungen kann man über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
(KVB) vereinbaren.
Arztbegleitung
Bei Bedarf vermittelt die AG eine Begleitung zum Arzt.
Bei Facharztbesuchen, z.B. zum Radiologen, wird
den Patienten vom Hausarzt ein Arztbegleitbrief mitgegeben.
Beim Arztbesuch innerhalb der ersten 15 Monate muss Asylbewerbern dieses
Informationsblatt für behandelnde Ärzte des Landratsamts
mitgegeben werden.
In Notfallsituationen muss schnell reagiert werden. Der Sicherheitsdienst
ist verpflichtet, Notfälle beim ärztlichen Bereitschaftsdienst
zu melden. In lebensbedrohlichen Situationen muss die Rettungsleitstelle
informiert werden.
Die Telefonnummern:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 089 116117
Rettungsleitstelle: 112
Behinderte
Je nach Aufenthaltsstatus befinden sich behinderte Flüchtlinge in einer komplizierten
Situation. Auf einer Seite des Familienratgebers der Aktion Mensch kann man den Einstieg zu hilfreichen Informationen
finden.
Viele Flüchtlinge sind von Erlebnissen in ihrem Heimatland oder von
der Flucht traumatisiert. Während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts
sind die Behandlungsmöglichkeiten sehr beschränkt. Diese Lücke
muss von karitativen Initiativen ausgefüllt werden.
Die Erlebnisse während der Flucht und die völlig neue Situation danach
kann auch andere psychische Ausnahmesituationen zur Folge haben.
Einen muttersprachliche psychiatrische Behandlung
und Psychotherapie ist oft schwer zu finden und nicht immer leicht zu finanzieren.
Um traumatisierte Kinder kümmert sich auch die AG Betreuung.
Refugio München ist
ein Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer.
Informationen zu weiteren Beratungsstellen finden Sie
Eine Erstberatung macht immer der Hausarzt und auch die Überweisung
an die beratende Stelle.
Impfschutz
In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt versucht der Helferkreis, sich auch um den
Impfschutz der Flüchtlinge zu kümmern.
Geburtenkontrolle und Verhütung sind in etlichen Heimatländern der Geflüchteten
tabuisiert. In der neuen Umgebung wollen viele Frauen aber nicht mehr so viele Kinder
zur Welt bringen. Auf Wunsch unterstützt der Helferkreis diese Frauen.
In einigen Herkunftsländern der Geflüchteten ist die Praxis
der Genitalverstümmelung immer noch bei einem Teil der Bevölkerung präsent. Hauptverbreitungsgebiete sind das westliche
und nordöstliche Afrika sowie der Jemen, der Irak, Indonesien und Malaysia.
Ein Schutzbrief der Bundesregierung
informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung und über
den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels. Er dient vor allem dem Schutz vor weibllicher
Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im
Reisepass mitgeführt werden.
Schwangerschaft und Geburt
Asylbewerberinnen, die schwanger sind, werden aufgefordert,
die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes auch
während der Schwangerschaft in Anspruch zu nehmen.
Zu den zugesicherten Leistungen gehören ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung,
Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Die AG Bedarfe bemüht sich, junge
Mütter bis zur Entbindung mit dem Notwendigsten zu versorgen.
Vom Landratsamt München haben wir ein Liste in englischer und französischer Sprache bekommen, welche Ausstattung
für Neugeborene benötigt wird.
Ab der 30. Woche ist eine Anmeldung in einer Geburtsklinik nötig.
Für Kirchheim zuständig und gut erreichbar ist das Klinikum rechts der Isar. Alle Informationen zur
Geburtsanmeldung finden Sie hier. Die Schwangere sollte zur Anmeldung auch
den Ausweis mitnehmen.
Der Frauenarzt teilt der Schwangeren Adressen von Hebammen mit. Bei der
Hebamme ist eine Anmeldung unbedingt notwendig, möglichst
bereits am Beginn einer Schwangerschaft! Viele Hebammen sind nämlich
schon früh ausgebucht.
Die Broschüre „Guter Start ins Leben – Wie Hebammen helfen” des Deutschen Hebammen Verbandes kann hier in vielen Sprachen heruntergeladen werden.
Der Leitung der AG liegt ein Schreiben des Landratsamt an die Hebammen
vor, aus dem hervorgeht, welche Hebammendienstleistungen
abgerechnet werden können.
Nach der Entbindung kümmern sich Helfer der AG um die Formalitäten
bei Ausländeramt und Leistungsabteilung des Landratsamts
und um die Anmeldung beim Standesamt.
Eine
Stillberatung kann vom Gynokologen oder der Hebamme vermittelt werden.
Auf der Seite „Kinder”
der AG Betreuung gibt es mehr Informationen zu Hilfen in den ersten Lebensjahren.
Die Leitung der AG kann darüber Auskunft geben, was genau zu beachten ist.
Alle Kirchheimer Apotheken und weitere Apotheken des Landkreises
München räumen Inhabern des LandkreisPasses des Landkreises München
Rabatt beim Kauf von verschreibungsfreien Medikamenten ein.
Für alle diese Aufgaben werden weitere engagierte Helfer gesucht. Erfahrungen
aus dem Gesundheitswesen und Sprachkenntnisse - vor allem in
Englisch und Persisch - sind dafür hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich.
Bitte benutzen Sie unser