Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V.- Mitarbeiten & Spenden

Mitarbeiten & Spenden

Mitarbeiten

Der Helferkreis Asyl kann seine Aufgaben nur dank der aktiven Mitarbeit vieler Kirchheimer Bürger bewältigen. Ihre ehrenamtliche Mitarbeit ist ohne eine Vereinsmitgliedschaft ganz einfach möglich. Genauso wie die Mitglieder sind Sie über den Verein haftpflichtversichert, wenn Sie in dessen Auftrag aktiv sind.

Erforderlich wird eine Mitgliedschaft im „Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V.” dann, wenn Sie koordinierende Aufgaben übernehmen und an Entscheidungen über die Aktivitäten des Helferkreises beteiligt sein möchten.

Voraussetzungen

Wenn sie sich zu keiner Mitgliedschaft entschließen, reicht es aus, sich mit den Leitlinien unseres Vereins zu beschäftigen. Sind Sie an einer Mitgliedschaft interessiert, lesen Sie zusätzlich dazu auch die Vereinssatzung und die Geschäftsordnung der Vereinsgremien. Stimmen Sie deren Inhalt zu, steht einer Mitgliedschaft nichts mehr im Wege.

Eine weitere Voraussetzung für Ihre aktive Mitarbeit ist die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses. Beantragt werden muss das Führungszeugnis bei der Gemeinde des Wohnsitzes des Helfers oder für Besitzer eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion auch online beim Bundesamt für Justiz. Damit Ihnen keine Kosten entstehen, bekommen sie vom Helferkreis Asyl Kirchheim e.V. eine Bestätigung, dass Sie für ihn ehrenamtlich tätig sind. Wenden Sie sich dafür bitte an den Vereinsvorstand - mit unserem oder per e‑Mail an

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Leitlinien

Die praktische Flüchtlingsarbeit im Helferkreis folgt unseren Leitlinien. Wir erwarten, dass sich alle Helfer - ob Vereinsmitglieder oder nicht - an diese Leitlinien halten, die Nutzungsbedingungen unserer E‑Mail-Verteiler befolgen und unsere Datenschutzerklärung für die Helferverwaltung zustimmend zur Kenntnis nehmen.

Vereinssatzung und Geschäftsordnung

Unsere Vereinssatzung und die Geschäftsordnung der Vereinsgremien beschreiben die Regeln, nach denen die Arbeit im „Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V.” organisiert ist.

Fördermitglieder

Neben der aktiven Mitgliedschaft ist auch eine Fördermitgliedschaft möglich, die auch juristischen Personen offen steht.

Mitgliedsantrag

Bei Interesse an einer Mitgliedschaft drucken Sie den Mitgliedsantrag aus und senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben an folgende Postdresse:

Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V.
Rupprechtstr. 1a
85551 Kirchheim b. München

Alternativ senden Sie den unterschriebenen Antrag eingescannt als Datei an folgende E‑Mail-Adresse:

Sie haben noch Fragen? Sie möchten aktiv helfen, ohne dem Verein beizutreten? Verwenden Sie dazu bitte unser

Sachspenden

In begrenztem Umfang suchen wir Sachspenden für:

  • unsere derzeitigen Flüchtlinge
  • die Ausstattung der Unterkünfte
  • Flüchtlinge mit Bleiberecht, die sich nun in Deutschland ihre Existenz aufbauen

Spendenaufrufe

Wir starten gezielte Spendenaufrufe über die folgenden Medien:

Beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise:

  • Bringen Sie keine Sachspenden direkt zu den Unterkünften der Flüchtlinge!
  • Spenden von gebrauchten elektrischen Geräten (z.B. Wasserkocher, Bügeleisen) dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht annehmen.
  • Unsere sehr begrenzten Lagerkapazitäten für Sachspenden sind fast ausgeschöpft. Bitte sehen Sie momentan von anderen als den hier aufgeführten Sachspenden ab.

Fahrräder

Je nach Zustand richten wir Fahrräder wieder her oder schlachten sie aus, um Ersatzteile zu gewinnen.

Sie möchten eine Sachspende zur Verfügung stellen oder auf dem E‑Mail-Verteiler eingetragen werden?

Verwenden Sie dazu bitte unser

Geldspenden

Wir freuen uns sehr über Geldspenden.

Zur Verwendung der Spenden

Dieses Geld kommt der täglichen Arbeit des Helferkreises zugute. Ihre Spenden werden unter anderem verwendet für:

  • Bücher und Arbeitsmaterial der Deutschkurse,
  • Beteiligung an Gebühren für Deutschprüfungen,
  • Zuschüsse für Rechtskosten im Asylverfahren und beim Bemühen um Arbeitserlaubnis,
  • Förderung beruflicher Qualifikationen zur Erreichung der Unabhängigkeit von SGB II-Leistungen,
  • Unterstützung bei Therapien für traumatisierte/behinderte Kinder,
  • Förderung von Kindern und Jugendlichen bei Sport- und Freizeitaktivitäten, z. B. Schwimmkursen, Musikunterricht und
  • Maßnahmen zur kulturellen Integration der Flüchtlinge, z. B. Ausflüge, Theaterbesuche

Von Fall zu Fall unterstützen wir auch Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben können, bei der Erstausstattung ihrer neuen Existenz oder wenn sie vom Recht Gebrauch machen, ihre Familie nachzuholen. Dabei entstehen u.U. ganz erhebliche Kosten.

Spendenkonto

Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V.

Bank:
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN:
DE25 7025 0150 0028 6748 36
BIC:
BYLADEM1KMS

Spendenbescheinigungen

Spenden an unseren gemeinnützigen Verein sind steuerlich absetzbar. Für Spenden bis 200 € reicht ein sogenannter vereinfachter Nachweis, z.B. die Buchungsbestätigung der Überweisung. Der Betrag gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden. Für Spenden über 200 € erstellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung.