AG „Arbeit & Integration” im Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V. - Arbeitsaufnahme
AG Arbeit & Integration - Arbeitsaufnahme
Arbeit fördert die Integration und hilft gegen die drohende Isolierung
und Deprivation. Die Flüchtlinge kommen aus der Unterkunft hinaus
und werden mit der deutschen Sprache und Realität konfrontiert. Nach
drei Monaten Aufenthalt in Deutschland dürfen Asylbewerber
nach aktuellem Bundesrecht eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Die Helfer der Arbeitsgruppe „Arbeit und Integration”
suchen für interessierte Flüchtlinge geeignete Arbeitsstellen
und Ausbildungsplätze. Sie unterstützen sie bei der Bewerbung,
bei der Beschaffung der Arbeitserlaubnis und bei den notwendigen
Formalitäten mit Versicherungen, Bank und Finanzamt.
Um den Zugang zu den Angeboten der AG „Arbeit und Integration”
für die Flüchtlinge zu erleichtern, veranstaltet die AG
regelmäßig Sprechstunden für Arbeitssuchende, die durch einen
Aushang in der Unterkunft Räterstraße angekündigt werden.
Die AG „Arbeit und Integration” engagiert sich nicht
nur für die Arbeitsaufnahme der Asylbewerber, sondern hilft
Flüchtlingen, die einen stabilen Aufenthaltstitel erlangt
haben, z.B. weil sie als Flüchtlinge anerkannt worden sind, sich in Deutschland
zu etablieren. Neben der Arbeitsaufnahme, die auf dieser Seite
beschrieben wird, gehören dazu insbesondere die Eingliederung
in das deutsche Sozialsystem, die Teilnahme an Integrationskursen,
die Wohnungssuche und der Familiennachzug. Diese Aktivitäten
werden auf der Seite „Integrationsbegleitung”
der AG beschrieben.
Die AG „Arbeit und Integration” ist stolz auf ihre Erfolge.
Trotz der lästigen Hindernisse, die bei der Beschaffung von Arbeitserlaubnissen
immer wieder zu überwinden sind, befinden sich derzeit über zwanzig der
erwerbsfähigen Flüchtlinge aus Kirchheim in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.
Die Ansprechpartnerin der AG „Arbeit und Integration”
ist Gerlinde Reichart. Benutzen Sie bitte unser
wenn Sie ihr etwas mitteilen möchten.
Aufgabe
Was ist zu tun?
Weitere Informationen
Klärung der Voraussetzungen
Vor der Arbeitssuche und der Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen
müssen sehr unterschiedliche Fragen beantwortet werden. Welchen
Zugang zum Arbeitsmarkt Flüchtlinge besitzen, hängt insbesondere
von Ihrem Aufenthaltstitel ab.
Die oben erwähnte 3-Monatsfrist beginnt mit der Ausstellung der
BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender).
Es ist deshalb wichtig, dass die Asylsuchenden die BüMA in Original
und Kopie sicher aufbewahren.
Abschlüsse aus dem Heimatland
Vor der Arbeits- oder Ausbildungssuche muss geklärt werden, welche Voraussetzungen
der Flüchtling aus seinem Heimatland mitbringt. Dabei muss zwischen
schulischen, universitären und beruflichen Abschlüssen
unterschieden werden.
Für alle drei Bereiche bietet das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland”
der Bundesregierung einen guten Einstieg.
Einen anderen Weg für Studierende ohne Nachweise aus dem Heimatland
öffnet die Kiron University.
Sie ermöglicht den Einstieg mit Online-Kurse renommierter Universitäten
und den späteren Abschluss an einer klassischen Universität.
Diese Verfahren wird von der
IHK FOSA durchgeführt. Informationen und Antragsformulare
findet man
hier.
Das Entwicklungsprojekt
„ValiKom” bietet Menschen ohne formalen Berufsabschluss
unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten zur
Validierung ihrer berufsrelevanten Kompetenzen.
Übersetzungen
Wenn Dokumente nicht in Deutsch oder einer anderen zugelassenen Sprache
vorliegen, müssen von einem öffentlich bestellten und beeidigten
Übersetzer Übersetzungen angefertigt werden. Solche Übersetzer
können gegebenenfalls auch aus dem Ausland vorliegende Übersetzungen
beglaubigen.
Adressen von Übersetzern findet man bei ihren Berufsverbänden BDÜ und VbDÜ.
Beachten Sie bitte, dass „Übersetzer” und „Dolmetscher”
keine geschützten oder gesetzlich definierten Berufsbezeichnungen
sind.
Praktika
Oft ist es sinnvoll, dass der Flüchtling zunächst in einem Praktikum
Erfahrungen sammelt und den Arbeitgeber von seiner Eignung überzeugt.
Hier finden Sie weitere
Ausbildung
Der Helferkreis bemüht sich, Ausbildungsplätze für Flüchtlinge
zu finden und hat auch schon Erfolge vorzuweisen.
finden Sie weitere Informationen.
Jobvermittlung
Die Helfer der AG „Arbeit und Integration” versuchen,
die Arbeitswünsche und -möglichkeiten der Flüchtlinge und die Arbeitsangebote
zusammenzubringen.
Die Akquisition von Arbeitsangeboten gelingt vor allem durch
intensive Pflege von Kontakten zu den möglichen Arbeitgebern.
Hier finden Sie weitere
Unterstützung bei der Bewerbung
Die Flüchtlinge haben noch keine Erfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Deshalb brauchen Sie Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
und der Vorbereitung von Bewerbungsgesprächen.
Eine Checkliste für die Erstellung eines Lebenslaufs und Musterlebensläufe
findet man z.B.
hier. Der Helferkreis verwendet diese eigene Vorlage.
Qualifizierungsprogramme
U.U. kann man Förderprogramme nutzen, um Flüchtlinge in Arbeit zu
bringen.
Weitere Informationen finden Sie
Arbeitsmöglichkeiten für Wissenschaftler
Die Europäische Union hat die Initiative Science4Refugees gestartet, die Kontakte zwischen WissenschaftlerInnen
unter den Flüchtlingen und Universitäten und Forschungseinrichtungen
erleichtern soll, mit dem Ziel Beschäftigungsverhältnisse
zustande zu bringen.
Arbeitserlaubnis
Alle Asylbewerber benötigen vor einer Arbeitsaufnahme eine
Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.
Voraussetzungen ist u.a. eine Berücksichtigung des Mindestlohns.
In den ersten 15 Monaten wird außerdem geprüft, ob es keine „bevorrechtigten
Arbeitnehmer” für die Arbeitsstelle gibt. Dies sind Deutsche, aber
auch EU-Ausländer oder anerkannte Flüchtlinge. Flüchtlingen
aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten” und solchen
mit „offensichtlich unbegründeten Asylanträgen”
wird in Bayern die Arbeitserlaubnis immer wieder verweigert.
Zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist das Formular
„Stellenbeschreibung” und eine zusätzliche Anlage dazu
auszufüllen und bei der Ausländerbehörde des Landratsamts
abzugeben. Der Antragsteller sollte sich die Abgabe schriftlich
bestätigen lassen. Die zwei dafür benötigten Formulare und ein Informationsblatt
für den Arbeitgeber findet man auf dieser Seite des Landratsamts unter „Formulare
und Merkblätter”.
Weitere Hinweise zur Beschaffung der Arbeitserlaubnis finden Sie
Arbeitsrecht
Für Flüchtlinge mit Arbeitserlaubnis gelten weitgehend die gleichen
abeitsrechtlichen Bedingungen wie für deutsche Arbeitnehmer.
Flüchtlinge brauchen aber u.U. Unterstützung, damit sie ihre Rechte
auch durchsetzen können. Der DGB
hat Informationsmaterial zum Thema Arbeitsrecht
für Flüchtlinge zusammengestellt.
U.a. gibt es Flyer in Deutsch, Arabisch, Englisch, Farsi und Französisch
zu den Themen Mindestlohn, Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit
und Lohnverweigerung.
Führerschein
Für viele Tätigkeiten ist ein Führerschein eine wichtige Voraussetzung.
Leider ist die Anerkennung oder Umschreibung eines in den Herkunftsländern
der Flüchtlinge ausgestellten Führerscheins in der Regel nicht so
einfach. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht
genügt aber eine Aufenthaltsgestattung in allen Fällen als Identitätsnachweis
beim Fahrerlaubniserwerb.
Wie Flüchtlinge in den Besitz eines Führerscheins kommen können,
wird hier
auf einer Seite des Forums Asyl
Niederbayern FAN beschrieben.
Bei anerkannten Flüchtlingen finanziert u.U. das Jobcenter
die Kosten der Anerkennung des ausländischen Führerscheins.
Bankkonto
Der Flüchtling muss für die Arbeitsaufnahme über ein Bankkonto
verfügen.
Einzelheiten zur Eröffnung eines Bankkontos finden Sie
Versicherungen
Asylbewerber, die Einnahmen haben, müssen Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung werden. Ausgenommen sind Minijobs,
bei denen das Landratsamt weiter Krankenhilfe leistet. Auch alle Flüchtlinge mit
SGB-II-Bezug müssen müssen Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung sein.
Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb
der ersten 15 Monate des Aufenthalts in Deutschland ist unbedingt
die Krankenversicherung zu informieren, dass der Asylbewerber
die Arbeit beendet hat und die Krankenhilfe ab dann wieder vom Landratsamt
übernommen wird. Wenn das unterlassen wird, verlangen die Krankenversicherer
von den Asylbewerbern bis zu 800 €, die nicht vom Landratsamt
erstattet werden.
Steuer-ID
Der Flüchtling muss für die Arbeitsaufnahme über eine Steuer-ID
verfügen.
Eine Bescheinigung über die Steueridentifikationsnummer
kann im Meldeamt der Gemeinde bei persönlichem Erscheinen mit Ausweis
abgeholt werden.
Arbeitseinkommen
Der/die ArbeitnehmerIn bekommt den Lohn (z.B. 450 €) ganz normal
vom Arbeitgeber auf das vom ihm eröffnete Konto überwiesen.
Für die Asylbewerber besonders interessant ist natürlich, wie
sich ihre Einkommensverhältnisse durch die Arbeitsaufnahme
verändern.
Nach Anrechnung des Verdienstes (unter Berücksichtigung eines
Freibetrags von 25% des Lohnes und maximal 50% der Asylbewerberleistungen
Taschengeld und Hilfe zum Lebensunterhalt) wird von der Leistungsabteilung
die noch zustehende Asylbewerberleistung berechnet und vor Ort
in der Gemeinde Kirchheim bzw. im LRA ausbezahlt. Dabei werden noch weitere
Faktoren berücksichtigt, wie z.B. die Kosten der Unterkunft. Bei
höheren Einkommen können sich sogar negative Beträge für die Asylbewerberleistung
ergeben. Aber unter dem Stich lohnt sich die Aufnahme einer Arbeit für Asylbeweber
immer.
Jeder Einzelfall wird natürlich von der Leistungsabteilung
geprüft und berechnet.
Ohne jegliche Gewähr hat der Webmaster ein Excel-Arbeitsblatt zusammengestellt,
mit dem das effektive Einkommen von arbeitenden Asylbewerbern
berechnet werden kann. Es gilt nur für volljährige, alleinstehende
Asylbewerber, die noch nicht anerkannt worden sind und keine Kirchensteuer
zahlen müssen. Es vernachlässigt auch einige Details, wie z.B. mit der Erzielung
des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben. Die Brutto-Einkommen
in den grauen Zellen des Arbeitsblatts können verändert werden. Das gleiche
gilt für den Betrag, den das Ausländeramt als geldwerten Vorteil
durch das Wohnen in der Unterkunft unterstellt. Je nach Browser und Sicherheitseinstellungen
müssen Sie die Arbeitsmappe lokal speichern, bevor Sie sie anschauen und
Eingaben machen können.
Wer das Excel-Arbeitsblatt nicht öffnen kann, kann sich eine Beispielrechnung für einen 450€-Job und für eine
Arbeitsstelle mit €1200 Brutto anschauen. Änderungen, Ergänzungen
und Kritik bitte an
.
Wenn Sie uns auf Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge hinweisen
wollen oder wenn Sie in der Arbeitsgruppe „Arbeit und Integration”
mitarbeiten möchten, benutzen Sie bitte unser