AG Recht im Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V.

AG Recht

Diese Arbeitsgruppe begleitet die Asylbewerber in ihrem Asylverfahren. Der Helferkreis kann den Asylbewerbern keine Rechtsberatung in ihrem Asylverfahren anbieten. Aber die Helfer der Arbeitsgruppe Asylverfahren können sie durch das Verständlichmachen von Bescheiden, durch Hinweise auf einzuhaltende Fristen und durch die Begleitung zu den Behörden unterstützen.

Über das Asylrecht hinaus versucht diese Arbeitsgruppe auch auf anderen Gebieten des Rechts den Asylbewerbern Hilfestellung zu geben. Dabei geht es vor allem um Fragen aus dem Aufenthaltsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht. Die Berücksichtigung dieser zusätzlichen Aufgaben der Arbeitsgruppe wird auf dieser Webseite noch unzulänglich berücksichtigt.

Der kommissarische Ansprechpartner der AG Betreuung ist Jürgen Gnuschke. Benutzen Sie bitte unser wenn Sie ihm etwas mitteilen möchten.
Aufgabe

Das Wichtigste

Weitere Informationen

Erklären des Asylverfahrens

Viele Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, haben nur eine sehr vage Vorstellung vom deutschen Asyl- und Ausländerrecht. Damit sie sich angemessen verhalten können, bieten die Helfer der AG ihnen die für ihr Asylverfahren relevanten Informationen an.

Flüchtlinge aus der Ukraine müssen das Asylverfahren nicht durchlaufen. Ihnen wird i.d.R. für maximal 3 Jahre Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthg gewährt.

Im November 2014 hat ein Mitarbeiter des Landratsamts den Asylbewerbern das Asylverfahren erläutert. Hier sind die von ihm verwendeten Folien.

Wir haben einige zusammengestellt.

Erläutern der Bescheide Die Bescheide der Behörden bleiben vielen Flüchtlingen aufgrund schlechter Deutschkenntnisse unverständlich. Helfer der AG versuchen, diese Hürde zu überwinden. Dazu gehören sowohl Webseiten von Behörden und Gebietskörperschaften als auch von Vereinen und Organisationen, die sich in der Flüchtlingsberatung engagieren.
Hinweise auf einzuhaltende Fristen In den Bescheiden setzen die Behörden den Flüchtlingen oft sehr kurze Fristen. Da viele Flüchtlinge exakt arbeitende Verwaltungen nicht kennen, ist es wichtig, die Flüchtlinge darauf hinzuweisen. Irritierend für viele Flüchtlinge ist das unerwartete Eintreffen eines Anhörungsschreibens zu Einreise- und Aufenthaltsverboten.
Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF Die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist der entscheidende Termin innerhalb des Asylverfahrens. Die Helfer der AG bieten den Flüchtlingen eine Vorbereitung auf diese Anhörung an. Einige Helfer der AG haben sich bei ArrivalAid für die Anhörungs- und Klagebegleitung ausbilden lassen.
Begleitung des Asylbewerbers zur Anhörung Wenn es von den Asylbewerbern gewünscht wird, können Helfer der AG sie zur Anhörung begleiten.

Für Helfer, die Asylbewerber zur Anhörung beim BAMF begleiten, hat die AG ein Infoblatt mit wichtigen Informationen zusammengestellt.

Passbeschaffung und Identitätsklärung Viele Ausländerbehörden machen die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit, die Ausstellung oder Verlängerung einer Ausbildungsduldung oder Aufenthaltserlaubnis von der Mitwirkung bei der Passbeschaffung abhängig.

Über eine Webseite des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. (BumF) findet man viele Arbeitshilfen und andere Informationen zu diesen Mitwirkungspflichten.

Über Gerichtsentscheidungen zu den Mitwirkungspflichten informiert ein Dokument des Netzwerks Integration Netwin 3 des Caritasverbands Osnabrück.

Abschiebungen Das Zwangsmittel Abschiebung, das angewendet werden kann, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, kann fatale kurz- und langfristige Folgen für die Betroffenen haben. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Flüchtlingen und Helfern, diese Situation nach Kräften zu vermeiden. Der Hessische Flüchtlingsrat hat eine Handreichung „Abschiebungen aus der Flüchtlingsunterkunft” veröffentlicht, die vielleicht auch auf bayerische Verhältnisse anwendbar ist.

Für alle diese Aufgaben weitere engagierte Helfer gesucht. Sprachkenntnisse - vor allem Französisch und Englisch oder die Sprachen der Herkunftsländer der Flüchtlinge - und fachliche Vorbildung sind dafür hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich. Bitte benutzen Sie unser